„Barrierefreiheit? Das betrifft doch nur Behörden.“ — dieser Satz fällt in Erstgesprächen oft. Und er stimmt seit 2025 nicht mehr. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) rückt das Thema erstmals mitten in die Privatwirtschaft. Höchste Zeit, in Ruhe einzuordnen, was das für Ihre Webseite bedeutet.

Worum geht es beim BFSG?

Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Ziel ist, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für möglichst alle Menschen nutzbar sind — unabhängig von Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Maßstab sind die anerkannten WCAG-Kriterien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.

Gute Kontraste und klare Struktur helfen allen — nicht nur Menschen mit Einschränkungen.

Wen betrifft das Gesetz?

Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen elektronisch an Verbraucher verkaufen — also insbesondere Online-Shops, Buchungssysteme und viele Dienstleistungswebseiten. Wichtig zu wissen:

  • Reine Firmen-Visitenkarten ohne Verkaufs- oder Buchungsfunktion sind meist nicht direkt betroffen.
  • Für Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz) gelten bei Dienstleistungen Ausnahmen.
  • Im Zweifel lohnt eine kurze Einschätzung — pauschale Aussagen führen hier oft in die Irre.

„Barrierefreiheit ist kein Feature, das man nachrüstet — sie ist eine Frage von sauberem Handwerk.“ — YC Consulting

Was ist konkret zu tun?

Die gute Nachricht: Vieles ist handwerklich lösbar und verbessert die Seite ohnehin. Die häufigsten Baustellen:

  • Kontraste & Schriftgrößen: Text muss sich gut vom Hintergrund abheben und skalieren lassen.
  • Tastatur-Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen ohne Maus erreichbar sein.
  • Alternativtexte: Bilder brauchen aussagekräftige Beschreibungen für Screenreader.
  • Klare Struktur: Sinnvolle Überschriften, beschriftete Formulare, eindeutige Links.

Tip

Ein kostenloser Automatik-Test (z. B. mit dem Browser-Werkzeug „Lighthouse“) findet schon einen guten Teil der offensichtlichen Probleme — ersetzt aber keine fachliche Prüfung.

Warum sich das doppelt lohnt

Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern Chance. Wer seine Seite zugänglich macht, erreicht ältere Menschen, Nutzer mit Einschränkungen und alle, die unterwegs bei grellem Licht aufs Handy schauen. Gleichzeitig belohnt Google saubere Struktur und gute Bedienbarkeit — Barrierefreiheit und SEO ziehen am selben Strang.

Fazit

Das BFSG klingt nach Bürokratie, ist im Kern aber gutes Webhandwerk mit Verbindlichkeit. Wer jetzt handelt, erfüllt nicht nur die Vorgaben, sondern baut eine Seite, die schlicht besser funktioniert — für mehr Menschen und für mehr Anfragen. Unsicher, ob Ihre Seite betroffen ist? Wir schauen gemeinsam drauf.